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AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Geltung 

Diese Bedingungen gelten für Verträge der Werdauer Fahrzeug- und Metallkomponenten GmbH – nachfolgend auch WFM – es sei denn, WFM bestätigt andere Vereinbarungen schriftlich. Für Verbraucher sind diese Geschäftsbedingungen nicht maßgebend.

2. Vertrag

Der Vertragsinhalt zwischen den Parteien wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung wiedergegeben.

3. Preise

Die vereinbarten Preise gelten ab Werk zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Liefer-, Fracht- und Verpackungskosten entstehen gesondert.
Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Allgemein wird jeder Vertrag in voller Höhe ausgeliefert, es gelten jedoch Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % als vereinbart.

4. Aufrechnung

Der Besteller darf nur mit rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

5. Lieferfristen

Nur schriftlich vereinbarte Liefertermine sind verbindlich.
Falls WFM eine vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, muss der Besteller mahnen und dabei der WFM eine Nachlieferfrist von mindestens 15 Werktagen gewähren. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist kommt die WFM in Verzug.
Liefert die WFM bis zum Ablauf der Nachfrist nicht, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Ein über den Rücktritt hinaus gehender Schadenersatzanspruch wird ausgeschlossen.

6. Lieferung

Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelangen alle Liefer- und Frachtsendungen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers zum Versand.

7. Sachmängel

Sachmängel sind unverzüglich bei Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. WFM verpflichtet sich auf schriftliche Aufforderung alle Teile die nachweisbar infolge mangelhaften Materials oder infolge mangelhafter Ausführung unbrauchbar sind, zu ersetzen. Ersetzte Teile müssen an WFM zurückgesandt werden. WFM trägt nur die Kosten, die durch Nachbesserung oder Ersatz in den eigenen Werkstätten entstehen. Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung insbesondere auch Schadenersatz und Beendigung des Vertrages ist ausgeschlossen. Alle Beanstandungen müssen bis spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Warenlieferung angezeigt werden. Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel beträgt 1 Jahr.

8. Haftung

Die Haftung der WFM wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch bei einer eventuellen Verletzung von Aufklärungs- uns Beratungspflichten, soweit nicht eine zwingende gesetzliche Bestimmung eine andere Verantwortlichkeit beinhaltet.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebs- unterbrechung und indirekte Schäden und Folgeschäden wird vollständig ausgeschlossen.
Diese Haftungsbegrenzungen und dieser Haftungsausschluss gilt auch zu Gunsten der Angestellten, Verrichtungsgehilfen, Erfüllungsgehilfen und Zulieferer von WFM.
Alle Ansprüche gegenüber WFM verjähren spätestens in einem Jahr mit Entstehung des Anspruches.

9. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung der vertraglichen Vergütungen Eigentum der WFM. Bei Verarbeitung steht WFM das Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu der Summe sämtlicher Rechnungswerte aller bei der Herstellung verwendeten Waren zu. Werden die von WFM gelieferten Waren mit anderen Gegenständen verbunden und erlischt dadurch das Eigentum dieser Waren, so vereinbaren die Parteien, dass die Eigentumsrechte des Bestellers an der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes der von WFM gelieferten Vorbehaltsware auf die WFM übergeht und der Besteller die neue Sache unentgeltlich für WFM verwahrt.
Der Besteller ist zur Veräußerung der von WFM gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs bis auf Widerruf berechtigt. Der Besteller ist gehalten, die Rechte der WFM beim Weiterverkauf der unter Vorbehalt gelieferten Waren und Produkte auf Kredit zu sichern. Der Besteller ist darüber hinaus verpflichtet, den Abschluss von Factoringgeschäften vorher gegenüber WFM anzuzeigen.
Der Besteller tritt an WFM bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung der gelieferten Waren entstehenden Forderungen zur Sicherung der vertraglichen Vergütungen ab. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Er handelt hier als Treuhänder für die WFM und wird die von seinen Kunden gezahlten Beträge im Umfang der seitens WFM gelieferten Waren in Höhe der vereinbarten Bruttopreise unverzüglich an die WFM auskehren.
Waren, die der Besteller bzw. Vertragspartner der WFM im Voraus bezahlt, unterliegen nicht dem Eigentumsvorbehalt und dem verlängerten Eigentumsvorbehalt. Vielmehr geht das Eigentum an diesen im Voraus bezahlten Waren unmittelbar mit der Lieferung auf den Besteller über.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von WFM. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zwickau.

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